+49 3622 123456

© 2025 Werbesysteme Nußbaum. Alle Rechte vorbehalten

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (B2B)

I. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

1. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

2. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

3. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Besteller uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform (z. B. E-Mail, Brief).

II. Angebote und Unterlagen

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Preise verstehen sich ab Werk (EXW Incoterms 2020) zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrags auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

3. Vom Besteller ausdrücklich verlangte Muster, Skizzen und Projektierungsleistungen sind, sofern nicht anders vereinbart, auch bei Ausbleiben des Hauptauftrags angemessen zu vergüten.

III. Lieferfristen, Verzug und Stornierung

1. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart wurde. Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger technischer und kaufmännischer Klärung sowie Erhalt etwaiger vereinbarter Anzahlungen.

2. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Materialengpässe, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Eingriffe) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben.

3. Wird ein erteilter Auftrag vom Besteller storniert oder endgültig eine behördliche Genehmigung versagt, sind wir berechtigt, die bis dahin tatsächlich angefallenen, nachweisbaren Kosten sowie eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10 % des Netto-Auftragswertes zu verlangen. Dem Besteller bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder dieser wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

IV. Montagebedingungen

1. Sofern wir Montagearbeiten übernehmen, setzt dies voraus, dass die Arbeiten am Montageort ohne Behinderung, fortlaufend und bei angemessenen Witterungsverhältnissen durchgeführt werden können.

2. Mehraufwendungen, die uns durch nicht von uns zu vertretende Erschwernisse entstehen (z. B. mangelhafte Tragfähigkeit des Baukörpers, unzugängliches Gelände, fehlende bauseitige Voraussetzungen), werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.

3. Stromzuleitungen, bauphysikalische Abdichtungen (z.B. an Dächern oder Fassaden) sowie Gerüststellungen sind, sofern nicht explizit im Auftrag inkludiert, bauseits und rechtzeitig durch den Besteller auf dessen Kosten bereitzustellen.

4. Unsere Mitarbeiter sind berechtigt, Montagen aus Gründen der Arbeitssicherheit oder bei Gefahr im Verzug abzubrechen, falls bauseitige Mängel dies erfordern.

V. Gefahrübergang und Abnahme

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Besteller über. Dies gilt auch bei Teillieferungen oder wenn wir noch andere Leistungen (z. B. Montage) übernommen haben.

2. Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Werkleistung als abgenommen, wenn die Lieferung und ggf. Installation abgeschlossen ist, wir dem Besteller dies mitgeteilt und zur Abnahme aufgefordert haben und seitdem 12 Werktage vergangen sind oder der Besteller die Anlage in Gebrauch genommen hat.

VI. Beschaffenheit und Produktinformationen

1. Handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen von Mustern, Farben oder Maßen stellen keinen Sachmangel dar, sofern sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Zur Beurteilung von Farbabweichungen gelten die einschlägigen DIN-Normen und GSB-Richtlinien.

2. Witterungsbedingte Erscheinungen im Außeneinsatz (z.B. Kondenswasserbildung in Leuchtelementen, naturbedingte Verschmutzungen) sowie optische Reflexionen auf Oberflächen sind physikalisch bedingt und gelten nicht als Mangel.

VII. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

2. Bei Überschreiten des Zahlungsziels gerät der Besteller ohne Mahnung in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3. Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor.

2. Der Besteller ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.

3. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

IX. Gewährleistung (Mängelansprüche)

1. Die Mängelansprüche des kaufmännischen Bestellers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen, schriftlich Anzeige zu machen.

2. Soweit ein Mangel vorliegt, leisten wir nach unserer Wahl zunächst Gewähr durch Nachbesserung (Mängelbeseitigung) oder Ersatzlieferung.

3. Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung bzw. ab Abnahme. Diese Erleichterung gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Bestellers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen unsererseits sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

4. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Besteller ohne unsere Zustimmung die Anlage ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Ausgenommen von der Gewährleistung sind zudem natürliche Abnutzung (z.B. Leuchtmittel) sowie Schäden infolge fehlerhafter Bedienung, mangelhafter Wartung oder extremer Umgebungseinflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

X. Haftungsbeschränkung

1. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur:

   a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

   b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

3. Die sich aus Ziffer 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, sowie für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.

XI. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Nußbaum Konzept!.

2. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG).

3. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz von Nußbaum Konzept!. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu erheben.